Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Betreiber dieser Website verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) barrierefrei zugänglich zu machen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umgesetzt wird.

Diese Erklärung gilt für diese Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September vereinbar, aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen und der nicht konformen Aspekte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September:

  • Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen nur über generische Alternativtexte [Anforderung 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Nicht-textliche Inhalte].
  • Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel [Anforderung 9.1.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Untertitel (aufgezeichnet)].
  • Einige vorab aufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über Audiodeskription oder alternative Medien [Anforderungen 9.1.2.5 und 9.1.2.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Audiodeskription oder alternative Medien (aufgezeichnet)].
  • Auf einigen Seiten sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht programmatisch bestimmt oder verfügen nicht über eine textliche Alternative [Anforderung 9.1.3.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Informationen und Beziehungen].
  • Auf einigen Seiten wird Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu unterscheiden [Anforderung 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Verwendung von Farbe].
  • Auf einigen Seiten können doppelte Attribute und Identifikatoren vorhanden sein [Anforderung 9.4.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Verarbeitung].
  • Auf einigen Seiten folgen Benutzeroberflächenkomponenten wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der empfohlenen Struktur gemäß den Barrierefreiheitsrichtlinien [Anforderung 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Name, Rolle, Wert].
  • In einigen Formularen ist der Zweck des Eingabefelds, das Benutzerdaten erfasst, nicht eindeutig bestimmt [Anforderung 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Identifizierung des Eingabezwecks].
  • Auf einigen Seiten entspricht das Kontrastverhältnis von Texten oder Bildern möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Mindestkontrast].
  • Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten möglicherweise nicht das Verhältnis von 3:1 gegenüber angrenzenden Farben [Anforderung 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Nicht-textlicher Kontrast].
  • In Einzelfällen kann es zu Eingabefehlern in Formularfeldern kommen, ohne dass dem Nutzer entsprechende Korrekturvorschläge angezeigt werden [Anforderung 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Fehlerhinweise].
  • Auf einigen Seiten sind Statusmeldungen möglicherweise nicht programmatisch über Rollen oder Eigenschaften definiert [Anforderung 9.4.1.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Statusmeldungen].

Unverhältnismäßige Belastung
Nicht zutreffend.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der geltenden Rechtsvorschriften

Es können Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Anmerkungen und Kontaktangaben

Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können über das Kontaktformular erfolgen, zum Beispiel um:

  • auf mögliche Verstöße dieser Website hinzuweisen
  • andere Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten mitzuteilen
  • sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website einzureichen

Die Mitteilungen werden von der zuständigen Stelle für Barrierefreiheit entgegengenommen und bearbeitet.